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Transport: Risikoausschluss - natürliche/mangelhafte Beschaffenheit des Gutes

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/198RdW 2026, 258 Heft 4 v. 10.4.2026

ABGB: §§ 914 f

AÖTB 2011: Art 4, Art 6

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind nach Art 6 Abs 2 lit a der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) ua "Schäden verursacht durch die natürliche und/oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes sowie durch Selbstentzündung".

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