ABGB : §§ 1042, 1297, 1307
VersVG: §§ 61, 67
Ein Regress des Gebäudeversicherers gegen den hier bekl Mit- und Wohnungseigentümer (Versicherter) ist grds gem § 1042 ABGB unter den Voraussetzungen des § 61 VersVG möglich, weil dem versicherten Schädiger die Versicherungsdeckung dann nicht zugutekommen soll, wenn sich bei ihm ein besonderes Risiko verwirklicht, das sowohl den einzelnen Versicherten im Hinblick auf den angestrebten Versicherungsschutz nicht mehr schutzwürdig erscheinen lässt als auch der Gefahrengemeinschaft nicht mehr zugemutet werden kann.

