vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anzünden einer Kerze im Rauschzustand - Regress des Gebäudeversicherers?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/197RdW 2026, 257 Heft 4 v. 10.4.2026

ABGB : §§ 1042, 1297, 1307

VersVG: §§ 61, 67

Ein Regress des Gebäudeversicherers gegen den hier bekl Mit- und Wohnungseigentümer (Versicherter) ist grds gem § 1042 ABGB unter den Voraussetzungen des § 61 VersVG möglich, weil dem versicherten Schädiger die Versicherungsdeckung dann nicht zugutekommen soll, wenn sich bei ihm ein besonderes Risiko verwirklicht, das sowohl den einzelnen Versicherten im Hinblick auf den angestrebten Versicherungsschutz nicht mehr schutzwürdig erscheinen lässt als auch der Gefahrengemeinschaft nicht mehr zugemutet werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte