ABGB: §§ 914 f
AÖTB 2011: Art 4, Art 6
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind nach Art 6 Abs 2 lit a der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) ua "Schäden verursacht durch die natürliche und/oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes sowie durch Selbstentzündung".

