Dem im EpiG normierten Vergütungsanspruch für Verdienstentgang kann auch bei Verkehrsbeschränkungen Relevanz zukommen. Da der Arbeitgeber für derartige Ansprüche des Arbeitnehmers vorleistungspflichtig ist, kommt dem Anspruch in diesem Fall ein janusköpfiger Charakter zu. Fraglich ist aber auch der Umfang der refundierbaren Lohnnebenkosten. All diese Konstellationen entfalten bei Vorliegen eines Auslandsbezuges zusätzliche Brisanz.