Für Transparenz und Aufklärung - mit der Whistleblowing-RL 2019/1937 (WB-RL) aus dem Jahr 2019 setzt die EU ein klares Zeichen gegen Korruption und Co. Durch den erhöhten Schutz jener Personen, die verschiedenste Missstände aufdecken, erhofft man sich eine gesteigerte Effektivität unionsrechtlicher Vorgaben. Allerdings kann es auch zu Meldungen kommen, die sich ex post als falsch herausstellen. Dadurch kann den betroffenen Unternehmen ein erheblicher Schaden entstehen. Fraglich ist nun, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß Whistleblower selbst zum Ersatz herangezogen werden können.