ABGB: § 934
UGB: § 351
Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte, laesio enormis) gem § 351 UGB vertraglich ausgeschlossen werden.
ABGB: § 934
UGB: § 351
Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte, laesio enormis) gem § 351 UGB vertraglich ausgeschlossen werden.