Die russischen Gaslieferungen in die EU und nach Österreich wurden bereits reduziert. Könnte eine gänzliche Einstellung der Gaslieferungen durch Russland und ein dadurch bedingter Ausfall der Energieversorgung einen Bestandzinsminderungsanspruch gem § 1096 ABGB oder sogar den Entfall der Verpflichtung zur Bezahlung des Bestandzinses gem § 1104 ABGB bzw eine Bestandzinsminderung gem § 1105 ABGB begründen?