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Mindest- und Höchstbindungsdauer bei der Bestellung eines Baurechts

WirtschaftsrechtDr. Erwin Dervić, LL.M.RdW 2022/493RdW 2022, 602 Heft 9 v. 16.9.2022

Der Beitrag widmet sich zwei Bereichen des BauRG:11BauRG RGBl 1912/86 idF BGBl I 2012/30. Erstens wird die Rechtslage der Mindest- und Höchstbindungsdauer bei der Bestellung eines Baurechts behandelt. § 3 Abs 1 BauRG sieht eine Mindestbindungsdauer von zehn Jahren und eine Höchstbindungsdauer von 100 Jahren vor. Dazu werden im Folgenden vor allem Argumente aus der Literatur beleuchtet. Zweitens wird untersucht, ob es notwendig ist, im BauRG eine Mindest- und Höchstbindungsdauer bei der Bestellung eines Baurechts zwingend gesetzlich zu regeln.

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