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VwGH zur Einkünftezurechnung beim Aktienkauf durch Cum-/Ex-Geschäft

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2022/471RdW 2022, 567 Heft 8 v. 18.8.2022

Dividenden sind einkommensteuerlich jener Person zuzurechnen, die im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer der jeweiligen Aktie ist. Der an einem nachfolgenden Tag erfolgende Verkauf der Aktien (vor Dividendenauszahlung) kann daran nichts ändern. - VwGH 28. 6. 2022, Ro 2022/13/0002.

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