vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung durch Stellvertreter: Innenvollmachten und Schriftformgebote

ArbeitsrechtMag. Dominik PranklRdW 2022/460RdW 2022, 558 Heft 8 v. 18.8.2022

Nach der Rechtsprechung muss eine Kündigung vom Arbeitnehmer (AN) in ihrer Wirksamkeit unmittelbar beurteilt werden können. Damit wird dem Klarstellungsinteresse des AN Rechnung getragen. Von dieser Prämisse ausgehend, zeigt der Beitrag auf, dass bei Ausspruch der Kündigung durch einen bloß intern bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers (AG) der Kündigung ein Nachweis über die Bevollmächtigung anzuschließen ist, weil nur dadurch ein den Dispositionsinteressen des AN abträglicher Schwebezustand vermieden wird. Abschließend wird dargelegt, dass Vertragsklauseln, die für Kündigungen die Schriftform verlangen, typischerweise (auch) dem Klarstellungsinteresse der Parteien an der Wirksamkeit der Kündigung zum Durchbruch verhelfen sollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte