ABGB: §§ 914 f
BWG idF BGBl I 2000/33: § 33
Die Frage, ob zwischen den Streitteilen ein Höchstbetrag vereinbart wurde, der die gesamte Rückzahlungsverpflichtung des bekl Kreditnehmers betragsmäßig beschränkt, hängt von der Auslegung des konkreten Kreditvertrags ab. Dabei ist ausgehend vom Wortlaut die Absicht der Parteien unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsübung sowie des Verhaltens und der Erklärungen der Parteien heranzuziehen.