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Zur Anwendbarkeit des § 1472 ABGB auf juristische Personen des Privatrechts

WirtschaftsrechtUniv.-Ass. Mag. Gernot EhgartnerRdW 2022/433RdW 2022, 522 Heft 8 v. 18.8.2022

In der Entscheidung 8 Ob 81/21a11In diesem Heft der RdW 2022/446. hat sich der OGH erstmals ausführlich zum Anwendungsbereich des § 1472 ABGB geäußert und entschieden, dass eine unternehmerisch tätige GmbH - entgegen der hA - nicht zu den begünstigten Rechtskörpern zählt. Einer GmbH kommt somit nicht mehr das in § 1472 ABGB geregelte Privileg der verlängerten Ersitzungs- und Verjährungsfrist22§ 1472 iVm § 1485 Abs 1 ABGB. zugute. Der vorliegende Beitrag versucht unter Berücksichtigung dieser jüngsten Entwicklung aufzuzeigen, ob die Begünstigung des § 1472 ABGB überhaupt noch zu rechtfertigen ist und wie mit ihr methodisch verfahren werden sollte.33Besonderer Dank gilt Herrn Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer für die kritische Durchsicht des Manuskripts.

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