Art 1 RL 85/374/EWG (ProdukthaftungsRL) idF RL 1999/34/EG bestimmt, dass der Hersteller eines Produkts für den Schaden haftet, der durch einen Fehler dieses Produkts verursacht worden ist. "Hersteller" ist nach Art 3 Abs 1 ProdukthaftungsRL idF RL 1999/34/EG der Hersteller des Endprodukts, eines Grundstoffs oder eines Teilprodukts sowie jede Person, die sich als Hersteller ausgibt, indem sie ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringt.