Durch die Übernahmegesetz-Novelle 2022 (ÜbG-Nov 2022) kommt es einerseits zu einer Reform des Rechtsmittelverfahrens gegen Entscheidungen der Übernahmekommission, andererseits zu einigen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zum sogenannten "Creeping-in". Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über diese Neuerungen.