Wie erwartet hat der EuGH ausgesprochen, dass Österreich durch die Einführung eines Anpassungsmechanismus in Bezug auf die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den Familienbonus Plus, den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Alleinerzieherabsetzbetrag und den Unterhaltsabsetzbetrag für Erwerbstätige, deren Kinder ständig in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, gegen das Unionsrecht verstoßen hat. Dieser Mechanismus stellt eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Wanderarbeitnehmern dar, die Indexierung von Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag verstößt überdies auch gegen die Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. EuGH 16. 6. 2022, C-328/20 , Kommission/Österreich.