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Anträge und Meldungen nach dem AuslBG

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/304RdW 2022, 379 Heft 6 v. 17.6.2022

Seit dem 1. 5. 2022 können im Falle der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen die relevanten Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung sowie die Meldungen über den Antritt bzw das Ende einer Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen nur noch über das e-ams-Konto erstattet werden. (Quelle: WKO Salzburg, 21. 4. 2022)

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