Seit dem 1. 5. 2022 können im Falle der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen die relevanten Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung sowie die Meldungen über den Antritt bzw das Ende einer Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen nur noch über das e-ams-Konto erstattet werden. (Quelle: WKO Salzburg, 21. 4. 2022)