Ermittelt der wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer den Gewinn aus der Geschäftsführungstätigkeit durch Betriebsvermögensvergleich, kommen auch Rückstellungen in Betracht. - VwGH 30. 3. 3022, Ro 2020/15/0022.
Ermittelt der wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer den Gewinn aus der Geschäftsführungstätigkeit durch Betriebsvermögensvergleich, kommen auch Rückstellungen in Betracht. - VwGH 30. 3. 3022, Ro 2020/15/0022.