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Dienstgeberhaftungsprivileg für AN als Aufseher im Betrieb

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/281RdW 2022, 346 Heft 5 v. 19.5.2022

ASVG: § 333 Abs 1 und 4

Auch einem AN kommt das sogenannte Dienstgeberhaftungsprivileg zu, das eine Haftung gegenüber dem bei einem Arbeitsunfall verletzten AN auf den Fall einer vor-

Seite 346


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