ASVG: § 333 Abs 1 und 4
Auch einem AN kommt das sogenannte Dienstgeberhaftungsprivileg zu, das eine Haftung gegenüber dem bei einem Arbeitsunfall verletzten AN auf den Fall einer vor-
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ASVG: § 333 Abs 1 und 4
Auch einem AN kommt das sogenannte Dienstgeberhaftungsprivileg zu, das eine Haftung gegenüber dem bei einem Arbeitsunfall verletzten AN auf den Fall einer vor-
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