vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KollV-Gastgewerbe/Angestellte: Gilt Verfallsfrist für Gehaltsansprüche auch für Mehrarbeitsstunden?

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2022/276RdW 2022, 342 Heft 5 v. 19.5.2022

KollV-Gastgewerbe/Angestellte: Pkt 6 lit c

Gem Pkt 6 lit c KollV für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe verfallen Gehaltsansprüche, wenn sie nicht binnen vier Monaten nach Fälligkeit vom Angestellten schriftlich geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Anspruch auf Abgeltung von Mehrarbeitsstunden, da das Entgelt für geleistete und nicht durch Zeitausgleich abgegoltene Mehrarbeitsstunden samt Mehrarbeitszuschlag nicht unter den in Pkt 6 lit c KollV verwendeten Begriff "Gehaltsansprüche" fällt; für diese Ansprüche gilt die dreijährige Verjährungsfrist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte