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Irreführung durch Verwendung des Tirol-Logos

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/261RdW 2022, 328 Heft 5 v. 19.5.2022

UWG: § 2

Inhaberin des Tirol-Logos bzw dieser Marke ist ein Unternehmen des Landes Tirol, das die Lizenzrechte an Unternehmen vergibt (offenbar zu einem bestimmten Förderzweck). Obwohl die Lizenz der Bekl ausgelaufen ist, verwendet die Bekl das Logo auch weiterhin für zahlreiche Produkte (sowohl online bei den Produktbildern als auch auf den Verpackungen im Handel), was das RekursG im Sicherungsverfahren zutreffend als Irreführung nach § 2 UWG gewertet hat: Offenkundig (iSd § 269 ZPO) ist das Tirol-Logo weithin bekannt und

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