Entschließt sich der Unternehmensberater, die Beratungsleistung durch Zwischenschaltung einer (im Eigentum seiner Familie stehenden) GmbH zu erbringen, sind die Einkünfte aus den an die Kunden erbrachten Leistungen der GmbH zuzurechnen. - VwGH 22. 2. 2022, Ra 2020/15/0053.