§ 27a Abs 2 Z 7 EStG, der nur für inländische auszahlende Stellen die Möglichkeit eines freiwilligen Quellensteuerabzuges vorsieht, verletzt die Dienstleistungsfreiheit. Dies hat zur Folge, dass über Banken in anderen Mitgliedstaaten bezogene Einkünfte aus solchen Derivaten höchstens dem Steuersatz von 27,5 % unterliegen. - VwGH 8. 3. 2022, Ro 2019/15/0184.