Neben der Steigerung der Effizienz der Exekutionsverfahren standen Erleichterungen für den Drittschuldner im Fokus der Gesamtreform des Exekutionsrechts.1 Eine solche Erleichterung ist die Berechnung des Existenzminimums durch den Verwalter in Exekutionssachen, die im Besonderen auch für Gläubiger und Drittschuldner (Arbeitgeber) von Interesse ist.