Das Kapitalgesellschaftsrecht ermöglicht dem Gesellschafter, am wirtschaftlichen Erfolg seiner Gesellschaft teilzuhaben und gleichzeitig eine betragliche Beschränkung seines eigenen Risikos gegenüber der Allgemeinheit zu erreichen, wie sie nach allgemeinem Zivilrecht nicht möglich wäre. Nur in Ausnahmefällen soll den Gesellschafter eine unmittelbare Einstandspflicht gegenüber Gesellschaftsgläubigern treffen. Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Bedeutung der schadenersatzrechtlichen Vertrauenshaftung als Haftung für eigenes Fehlverhalten im Recht der Kapitalgesellschaften zukommt.