Informiert ein Journalist eine seiner üblichen Informationsquellen darüber, dass er einen Artikel veröffentlichen wird, in dem Gerüchte über börsennotierte Unternehmen aufgegriffen werden, ist diese Vorinformation rechtmäßig, wenn sie zur journalistischen Tätigkeit erforderlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. EuGH 15. 3. 2022, C-302/20 , Autorité des marchés financiers; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.