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EuGH-GA: Montrealer Übereinkommen - Schadenersatz für psychische Beeinträchtigung?

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/180RdW 2022, 232 Heft 4 v. 15.4.2022

Art 17 Abs 1 MÜ sieht (in der deutschen Fassung) den Ersatz jenes Schadens vor, der dadurch entsteht, dass ein Reisender getötet oder "körperlich verletzt" wird. Diese "Körperverletzung" wird in den authentischen Sprachfassungen des Übereinkommens als "bodily injury", "lésion corporelle" und "lesión corporal" bezeichnet.

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