Nach Eisenberger/Brenneis 1 werden Auskunftspersonen im U-Ausschuss teilweise "schlechter behandelt als ... Beschuldigte in einem Strafprozess" und sie bezeichnen abschließend das "Recht der U-Ausschüsse wie Kafkas ‚Prozess‘: unvollendet, fragmentarisch und rätselhaft". Im Vorfeld einer Befragung als Auskunftsperson sollte man sich von solchen Schilderungen aber nicht zu sehr verunsichern lassen, sondern selbst einen Blick in die Verfahrensordnung für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) werfen.2