Der entgeltliche Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot iSd § 364c ABGB unterliegt der Einkommensteuer. Wie ist aber die Einkommensteuer zu ermitteln, wenn zu einem Pauschalpreis zugleich auf ein Fruchtgenussrecht verzichtet wird? - VwGH 24. 1. 2022, Ra 2021/13/0117.