Die Abtretung des Gesellschaftsanteils an einer KG, die Eigentümerin von Grundstücken ist, wird einkommensteuerlich aufgrund des Durchgriffsprinzips seit jeher als Übertragung einer Quote am Grundstück gewertet. - VwGH 3. 2. 2022, Ra 2020/15/0036.
Der Revisionswerber war einer der Kommanditisten einer vermögensverwaltenden KG, in deren Eigentum sich Grundstücke befanden.