AngG: § 27 Z 1
Ein als Kassier beschäftigter Angestellter bekleidet eine Vertrauensposition, da die Natur seiner Tätigkeit besonders einfache Gelegenheit zur finanziellen Schädigung des
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AngG: § 27 Z 1
Ein als Kassier beschäftigter Angestellter bekleidet eine Vertrauensposition, da die Natur seiner Tätigkeit besonders einfache Gelegenheit zur finanziellen Schädigung des
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