Der Deutsche Bundestag hat am 10. 11. 2022 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (BT-Dr 20/3436, 20/2448) in 2. und 3. Lesung idF des Finanzausschusses (BT-Dr 20/4376) beschlossen. Intendiert sind die Weiterentwicklung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches und die "Modernisierung" der Außenprüfung. Nachfolgend werden einige der geplanten Maßnahmen vorgestellt.