Das BFG kann Zeugen schriftlich oder mündlich, in der mündlichen Beschwerdeverhandlung oder außerhalb der Verhandlung vernehmen. Diese Alternativen sind zueinander abzugrenzen. - VwGH 4. 8. 2022, Ra 2022/13/0070; 29. 9. 2022, Ra 2021/15/0115.
Jüngst hatte sich der VwGH in zwei Fällen mit der Frage auseinanderzusetzen, auf welche Weise das BFG eine Zeugeneinvernahme vornehmen soll.