Derzeit räumen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern immer öfter ein Privatnutzungsrecht an firmeneigenen Elektrofahrzeugen ein, wenn sich der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Lohn- oder Gehaltsreduktion einlässt. Dahinter steckt häufig die Überlegung, dass sich die Arbeitsvertragsparteien hierdurch Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten sparen. Der folgende Beitrag will derartige Vereinbarungen auf den arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Prüfstand stellen.