Die Nachwirkungen übermäßigen Feierns, insb bei Alkoholkonsum, können dazu führen, dass der Arbeitnehmer an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist ("blauer Montag"). Es stellt sich daher die Frage, ob diese Konstellation als Krankenstand zu werten ist und unter welchen Voraussetzungen dabei ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dafür spielt va die Problematik, ob und wie dieser Verhinderungsgrund nachzuweisen ist, eine Rolle.