Vor 25 Jahren traf der OGH anlässlich eines Teilbetriebsübergangs die bislang einzige Entscheidung1 zur Frage "Arbeitgeberwechsel oder Widerspruchsrecht", die ein Betriebsratsmitglied betraf. Diesem Belegschaftsvertreter stehe das Recht auf Widerspruch gegen den Ex-lege-Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebsteilerwerber zu, obwohl Derartiges in § 3 Abs 4 AVRAG nicht geregelt sei. Und zwar "insbesondere auch dann, wenn in dem übergegangenen Betriebsteil nur so wenige Arbeitnehmer (insgesamt drei) beschäftigt sind, dass die persönliche Grundlage für die (Wieder-)Wahl des Klägers [...] zweifelhaft erscheinen muss". Danach allerdings folgten 2001 zu einem begünstigten behinderten AN - diesfalls noch etwas undeutlich2 -, im Jahr 20113 zu "nicht besonders kündigungsgeschützten AN" und kurz darauf, 2012, zu einem weiteren begünstigt behinderten AN4 Entscheidungen des OGH, die ein über die beiden Tatbestände des § 3 Abs 4 AVRAG hinausgehendes Widerspruchsrecht grundsätzlich verneinten.