ABGB: § 879
KSchG: §§ 6, 28, 29
Die Klauseln, die der OGH zu beurteilen hatte, betreffen ua Fragen des Ersatzes verschiedener "Nebenkosten" der Leasinggeberin, die Haftung des Leasingnehmers für die missbräuchliche Verwendung einer Kundenkarte, die ihn zum Bezug von Reifen bei Reifenhändlern berechtigt ("Vorteilskarte"), oder die elektronische Zustellung der laufenden Leasingentgeltvorschreibungen. Ua kam der OGH zu folgendem Ergebnis: