Ein Unionsmarkengericht, das mit einer Verletzungsklage befasst ist, die auf eine Unionsmarke gestützt wird, deren Gültigkeit mit einer Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit angefochten wird, bleibt trotz der Rücknahme der Verletzungsklage zur Entscheidung über die Gültigkeit dieser Marke befugt. Andernfalls könnte der Markeninhaber die Unionsmarke gegebenenfalls bösgläubig weiter verwerten, obwohl sie uU unter Missachtung der absoluten Eintragungshindernisse des Art 7 Abs 1 VO (EU) 2017/1001 (UnionsmarkenVO = UMV) eingetragen worden ist. Eine solche Situation würde jedoch die wirksame Erreichung der Ziele der UMV gefährden. EuGH 13. 10. 2022, C-256/21 , Gemeinde Bodman-Ludwigshafen; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.