Auch ohne Verletzung am Körper kann Schadenersatz nach Art 17 Abs 1 MÜ für eine Beeinträchtigung der psychischen Unversehrtheit infolge eines Unfalls (an Bord des Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen) gebühren, wenn diese durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird und infolge ihrer Intensität eine medizinische Behandlung erfordert. EuGH 20. 10. 2022, C-111/21 , Laudamotion. (Zum Vorabentscheidungsersuchen OGH 28. 1. 2021, 2 Ob 131/20h, RdW 2021/193. Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts siehe RdW 2022/180.)