Unter den Begriff "Versicherungsvermittler" und damit den Begriff "Versicherungsvertreiber" iSd Art 2 Nrn 3 und 5 der RL 2002/92/EG [über Versicherungsvermittlung] idF RL 2014/65/EU und Art 2 Abs 1 Nrn 1, 3 und 8 RL (EU) 2016/97 [über Versicherungsvertrieb] idF RL (EU) 2018/411 fällt eine juristische Person, deren Tätigkeit darin besteht, eine freiwillige Mitgliedschaft in einer zuvor von ihr bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Gruppenversicherung anzubieten, für die sie von ihren Kunden eine Vergütung erhält und die die Kunden zur Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland berechtigt. EuGH 29. 9. 2022, C-633/20 , TC Medical Air Ambulance Agency; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen. (Hinweis: Die RL 2002/92/EG wurde mit Wirkung vom 1. 10. 2018 durch die RL (EU) 2016/97 aufgehoben.)