Die Versicherung gegen Leitungswasser bietet Schutz gegen Schäden durch den Austritt von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen. Der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer wird nicht davon ausgehen, dass Bauteile wie Duschtrennwände, Verfliesungen und Verfugungen gemeinsam mit der Dusch-/Brausetasse ein Behältnis bilden, das mit dem Rohrsystem verbunden und damit eine "angeschlossene Einrichtung" ist. OGH 24. 8. 2022, 7 Ob 135/22m.