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Das Steueroasen-Abwehrgesetz

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2021/529RdW 2021, 662 Heft 9 v. 15.9.2021

Der Bundestag hat am 11. 6. 2021 das "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (StAbwG)" beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist am 25. 6. 2021 erfolgt. Das Gesetz ist im BGBl I 2021, 2035 verkündet worden.11Zusammen mit dem "Steueroasengesetz" vom 25. 6. 2021 (BGBl I 2021, 2056). Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen.

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