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GmbH-Geschäftsführer: Abberufung, Rechtsmittellegitimation

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/489RdW 2021, 623 Heft 9 v. 15.9.2021

GmbHG: §§ 17, 41, 50

UGB: § 15

Im vorliegenden Fall wurde der Abberufungsbeschluss ohne Zustimmung des Gesellschafters gefasst, der aufgrund seiner Sonderrechte den Geschäftsführer nach § 50 Abs 4 GmbHG entsendet hatte und der daher zustimmungsberechtigt gewesen wäre. Solange kein stattgebendes rechtskräftiges Urteil vorliegt, mit dem der Abberufungsbeschluss nach § 41 GmbHG für nichtig erklärt wird, ist die Abberufung wirksam, sodass dem abberufenen Geschäftsführer die Legitimation fehlt, namens der Gesellschaft Rechtsmittel zu erheben.

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