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Der neue Vorsteuerausschluss für Drittlandunternehmer

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserRdW 2021/306RdW 2021, 382 Heft 5 v. 27.5.2021

(zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2021/32)

§ 3a Abs 2 letzter Satz der Verordnung für die Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmer11Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl 1995/279 idF BGBl II 2021/16, mit Wirkung ab 15. Jänner 2021. schließt nicht in der EU (im Gemeinschaftsgebiet) ansässige Unternehmer von der Erstattung von "Vorsteuerbeträgen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen", aus. Diese Neuregelung kraft Verordnung wird kritisch analysiert.

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