Hat der Arbeitnehmer durch rechtswidriges Verhalten dazu beigetragen, dass gegenüber dem Arbeitgeber eine Strafe verhängt worden ist, und ersetzt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber deshalb einen Teil der Strafe, sind diese Ersatzzahlungen Werbungskosten. - VwGH 19. 3. 2021, Ra 2019/13/0062.