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Diverse Corona-Maßnahmen verlängert

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2021/130RdW 2021, 163 Heft 3 v. 19.3.2021

Wegen der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber ua folgende Corona-Maßnahmen verlängert:

Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere (bis Ende Juni 2021);Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereichs der Zahlungserleichterungen in der SV um drei Monate sowie Anpassung der befristeten Verzugszinsenreduktion an den neuen Zeitraum (BGBl I 2021/35);

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