Aufgrund der Pandemie-bedingten tiefsten Rezession seit 1945 haben die Arbeitslosenzahlen 2020 bereits einen historischen Höchststand erreicht. Dennoch wird COVID-19 die inländischen Betriebe auch weit über 2021 hinaus beschäftigen. Zwar halten förderbare Kurzarbeit sowie Bestandsschutzbedingungen für Beihilfen und Förderungen Kündigungswellen und steigende Arbeitslosenzahlen hintan, doch werden sie, bis sich alle Betriebe wieder vollständig erholt haben, nicht finanzierbar sein. Früher oder später werden Arbeitgeber zu Umstrukturierungen - und damit idR auch zu Kündigungen - gezwungen sein. Der Beitrag widmet sich den wichtigsten Praxisfragen, die sich im Falle von Kündigungen im Zuge von COVID-19-Umstrukturierungsmaßnahmen, im Kontext der Kurzarbeit oder bei Gefährdungsfreigestellten iSd § 735 ASVG stellen.