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Buslenker: Pause zwischen zwei geteilten Diensten keine Arbeitszeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2021/53RdW 2021, 41 Heft 1 v. 28.1.2021

AZG: § 15a Abs 2

KollV-private Autobusbetriebe: Punkt III.2.f) 2)

Lenkt ein AN Busse auf verschiedenen Linien in einem sogenannten geteilten Dienst, stellt die (hier) dreistündige Pause zwischen den beiden Diensten, die der AN zu Hause verbringen kann, keine Arbeitszeit dar.

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