Beim Ankauf eines vermieteten Büro- und Geschäftsgebäudes nach dem 31. August 2012 liegen durch den Eintritt des Käufers in den Mietvertrag "neue" Mietverträge iSd § 28 Abs 38 Z 1 UStG vor. Die Option zur Steuerpflicht der Vermietung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mieter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. - VwGH 20. 10. 2021, Ra 2019/13/0084.