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KStR-Wartungserlass 2021 - Aktuelles aus der Unternehmensbesteuerung

SteuerrechtDr. Michael Schilcher/Dr. Elisabeth TitzRdW 2021/690RdW 2021, 879 Heft 12 v. 16.12.2021

Der KStR-Wartungserlass 202111KStR-Wartungserlass 2021, BMF-AV Nr 156/2021 vom 5. 11. 2021, GZ 2021-0.768.485. Siehe dazu auch Schlager, Highlights aus dem KStR-Wartungserlass 2021, SWK 2021, 1383 (1383 ff). beinhaltet eine Reihe von Neuerungen für die Konzern- und Unternehmensbesteuerung. Bei der Berücksichtigung der jüngsten legistischen Änderungen lag der Schwerpunkt auf der mit dem COVID-19-StMG22BGBl I 2021/3. umgesetzten Zinsschranke;33Zu den diesbezüglichen Neuerungen des KStR-Wartungserlasses 2021 siehe auch Schilcher/Titz, Aktuelles zur Zinsschranke im Lichte des KStR-Wartungserlasses 2021, RWZ 2021, Heft 12 (in Druck). damit fanden nunmehr - ergänzend zu den ebenfalls im Wartungserlass berücksichtigten Sondervorschriften für hybride Gestaltungen - die aufgrund der ATAD44Anti-Tax-Avoidance-Directive, Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts; bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/952 des Rates vom 29. Mai 2017 (ATAD II). umgesetzten Regelungen auch vollständig Eingang in die KStR. Aber auch darüber hinaus enthält der Wartungserlass zahlreiche für die Praxis relevante Neuerungen, insb iZm der Gruppenbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung, dem Verlustrücktrag für Körperschaften sowie den sogenannten "Luxusimmobilien". Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen geben.

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