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Die neue Restrukturierungsordnung (ReO)

WirtschaftsrechtRA Mag. Philipp Wetter/RA Mag. Miriam SimsaRdW 2021/653RdW 2021, 826 Heft 12 v. 16.12.2021

Mit der rückwirkend am 17. 7. 2021 in Kraft getretenen ReO wurden die unionsrechtlichen Vorgaben der RIRL11Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie - RIRL). über einen präventiven Restrukturierungsrahmen in Österreich umgesetzt. Unternehmern in einer finanziellen Krise steht nun mit dem vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren erstmals ein Rechtsrahmen zur Verfügung, um eine Insolvenz abzuwenden und die eigene Bestandfähigkeit zu sichern.

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